ÜBER UNS

Zum Team von Ermisch & Partner zählen Landschaftsarchitekten, Ingenieure und Biologen. Für besondere Aufgaben bilden wir interdisziplinäre Arbeitsgruppen.

Jörg Ermisch

Dipl.Ing. (FH) Landschaftsarchitekt

Geb. 1964, Studium der Landespflege an der FH Weihenstephan. Mitglied der Bayerischen Architektenkammer seit 1995, selbständig seit 1992.
Arbeitsschwerpunkte: Photographie, Landschafts- und Bauleitplanung, Eingriffsregelung, Abbauplanung nach Bau- und Bergrecht, Erneuerbare Energien.

Lucia Ermisch

Lucia Ermisch

Dipl.Ing. (FH) Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin BayAK

Geb. 1965, Gärtnerlehre in Tübingen, Studium der Landespflege an der FH Weihenstephan. Mitglied der Bayerischen Architektenkammer seit 1995.
Arbeitsschwerpunkte: Bauleitplanung, Objektplanung sowie Ansprechpartnerin für Gewässerrenaturierungen und individuelle Freianlagen.

 

Anke Kühn

Dipl.Ing. (FH) Landschaftsarchitektin

Geb. 1980, Studium der Landschaftsarchitektur an der FH Weihenstephan. Mitglied der Architektenkammer seit 2009.
Arbeitsschwerpunkte: Freiraumplanung, Erlebniskonzepte, Grafische Gestaltung.

Kristina Müller

Dipl.Ing. (FH) Landschaftsarchitektin

Geb. 1987, Studium der Landschaftsarchitektur an der FH Weihenstephan. Mitglied der Bayerischen Architektenkammer.
Arbeitsschwerpunkte: Freiraumplanung, Objektplanung, Spielplatzgestaltung, grafische Gestaltung.

Mareike von der Mehden

M.Sc. Naturschutz u. Landschaftsplanung, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur und Umweltplanung

Geb. 1984, Studium der Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Fachhochschule Berlin und Studium des Naturschutzes und der Landschaftsplanung an der Hochschule Anhalt. Mitglied der Bayerischen Architektenkammer. Arbeitsschwerpunkte: Landschafts- und Bauleitplanung, Erneuerbare Energien.

Richard Radle

Diplom Biologe

Geb. 1960, Studium der Biologie, Geologie und Chemie in Freiburg und Erlangen, Schwerpunkt Geobotanik.
Arbeitsschwerpunkte: Landschaftsplanung, Biotopverbund- und Pflegeplanung. Faunistische Bestandsaufnahmen, insbesondere Avifauna und Fledermäuse sowie die Abgrenzung von Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG.